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cacert-de - Re: [CAcert-DE] CAP

Subject: Deutschsprachige CAcert Support Liste

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Re: [CAcert-DE] CAP


Chronological Thread 

Hi,

> Eine eingescannte Unterschrift ist meines Wissens nach deutschem Recht
> wertlos. Wie das in Australien aussieht weiß ich nicht.

Welchen Wert haben denn die Unterschriften überhaupt ?

Der Antragsteller unterschreibt quasi nichts. Er unterschreibt, daß sein Name stimmt. Falsch der Name nicht stimmt, sehe ich im Moment keine Konsequenz. Ich glaube nicht, daß er sich strafrechtlich irgendwas hat zu Schulden kommen lassen. Zivilrechtlich dürfte da auch nichts sein. Der Unterschied zwischen wahr und korrekt, leuchtet mir noch nicht ein. Mal davon abgesehen, daß er den Assurer "beauftragt" und nicht "beantragt".

Für den Aussurer gilt das gleiche. Aber das ist eine Diskussion, die ich mit Ian auch schon hatte. Ich glaube nicht, daß die jetzige Konstruktion von CAcert in Deutschland irgendeinen rechtlichen Wert hat.

Das ist aber nichts CAcert spezifische. Bei Verisign sieht das auch nicht anders aus. Wenn ich einen Schaden habe, weil ich mich auf ein (z.B. falsch ausgestelltes) Zertifikat verlassen habe, glaube ich nicht, daß ein deutsches Gericht mir einen Schadensersatz von Versigin zuspricht.

Ich als Kunde (von Amazon, ...) habe ja überhaupt keine Vertragsbeziehung mit Verisign sondern nur mit Amazon. Wo soll da eine Schadenersatzpflicht für Verisign entstehen ?

> Übrigens, ich habe keine große Lust über 300 CAPs einzuscannen.

Ich habe einen Einzugsscanner, da steckt man den Stapel einmal rein und dann nudelt der die durch.

cu romal

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